Haftungsausschluss
Nach unserer Auffassung gehört es zu einer guten Vorbereitung, auch alle rechtlichen Fragen vorher genau festzulegen. Da jeder Mitarbeiter ehrenamtlich tätig ist, können wir als Verein keine weitgehende persönliche Haftung auferlegen. Unsere Haftung ist daher wie folgt auf die Versicherungsleistung dieser Freizeit beschränkt:
· Die persönliche Haftung der Leiter ist über die Leistungen der vorhandenen Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, also auch im Falle einer Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer einen Schaden erleidet oder verursacht, nachdem er eine Weisung der Leitung unbeachtet gelassen oder sich unerlaubt von der Gemeinschaft entfernt hat.
· Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden, für welchen der Abenteuer Leben e.V. oder ein Leiter in Anspruch genommen wird (z. B. aus § 823 BGB), so ist der Teilnehmer verpflichtet, den in Anspruch Genommenen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versicherung den Schaden übernimmt.
· Verstößt ein Teilnehmer trotz Ermahnung ständig oder in einer schwerwiegenden Sache gegen die Anordnung eines Leiters, wird er auf Kosten und Verantwortung der Eltern vorzeitig nach Hause geschickt.
Unerlaubtes Entfernen von der Gemeinschaft sowie jedes Verhalten, das den Verbleib der Gruppe auf dem Camp Gelände gefährdet, ist „schwerwiegend“ im Sinne dieser Regelung. Ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages besteht nicht.
Alle aufgeführten Punkte des Haftungsausschlusses habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Ich erkläre mich mit dem Haftungsausschluss für die Freizeit der Abenteuer Leben e.V. einverstanden.
Die Freizeitveranstaltung findet statt vom 19.07.2026 bis zum 24.07.2026 bzw.
25.07.2026 bis zum 31.07.2026.